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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 903
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Verfasst am:
24.04.2006, 14:15 |
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Ein interessantes Urteil über das setzen von Hyperlinks wurde heute in einem heise-Artikel veröffentlicht. Dort ging es um Links, die ein Webseitenbetreiber auf Seiten mit illegalen (hier: rechtradikale) Inhalten gesetzt hatte.
Die Frage, die alle Webmaster betrifft: Kann ich mich durch Setzen eines Links strafbar machen? Die Antwort der Richter lautet: Ja. Und zwar auch dann, wenn ich mich an anderen Stellen ausdrücklich von verlinkten Inhalten distanziere (solche Passagen findet man gerne im Haftungsauschluss/Disclaimer einer Webseite).
Was schon in früheren Urteilen über Foreninhalte gesprochen wurde, muss also auch bei Hyperlinks auf den eigenen Seiten beachtet werden: Wenn man Kenntnis über illegale Inhalte einer verlinkten Seiten erlangt, ist es ratsam, den Link zu entfernen. Am besten natürlich ist es, zweifelhafte Seiten erst gar nicht zu verlinken. |
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